Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Anbieter
Andrei Nituleac
Innen & Außen Renovierungsarbeiten
Geschäftsbezeichnung: CutDrill – Diamantkernbohrung & Betonschneiden
Mittelfeld 28A
77767 Appenweier
Deutschland
Telefon / WhatsApp: +49 1551 0797202
E-Mail: info@cutdrill.de
Stand: Dezember 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und Leistungen von CutDrill – Diamantkernbohrung & Betonschneiden, Inhaber Andrei Nituleac (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Diamantkernbohrung, Betonschneiden, Wand- und Deckendurchbrüche sowie verwandte Arbeiten im Bau- und Renovierungsbereich. Umfang und Art der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuell vereinbarten Leistungsverzeichnis.
3. Angebote und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) des Auftragnehmers oder
- tatsächliche Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber.
(2) Preisangaben auf der Website, im Online-Rechner, in Werbematerialien oder in Vorab-Schätzungen sind grundsätzlich als unverbindliche Richtwerte zu verstehen. Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen.
4. Preise, Mindestauftrag und Zusatzkosten
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben als Netto-Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Es gilt ein Mindestauftragswert von 200 € netto (entspricht derzeit 238 € brutto). Wird gemäß Umfang der beauftragten Leistung eine geringere Summe berechnet, wird der Rechnungsbetrag dennoch mindestens in Höhe des Mindestauftragswertes angesetzt.
(3) Etwaige zusätzliche Kosten, wie z. B.:
- An- und Abfahrtskosten, Parkgebühren, Maut,
- Kosten für besondere Sicherungsmaßnahmen (z. B. Gerüste, Absperrungen),
- Entsorgung von Bohrkernen, Schlämme, Schutt,
- Zusatzaufwand durch außergewöhnlich harte Bewehrung, besonders schwierige Zugänglichkeit, Arbeiten in Höhe oder Nacht-/Wochenendarbeiten,
werden – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – zusätzlich nach Aufwand berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Auftragnehmers sofort nach Ausführung der Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Neukunden, größeren Aufträgen oder erhöhtem Risiko eine angemessene Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen.
(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie etwaige Mahn- und Inkassokosten zu verlangen.
6. Termine, Ausführung und Mitwirkungspflichten
(1) Ausführungs- und Fertigstellungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Richttermine.
(2) Der Auftraggeber hat alle notwendigen Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:
- freier und sicherer Zugang zur Arbeitsstelle,
- bereitgestellte Strom- und Wasserversorgung (sofern erforderlich),
- Information über Leitungen, Bewehrung, Statik sowie sonstige relevante Besonderheiten,
- rechtzeitige Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen (z. B. bei Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietern, Behörden).
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für Wartezeiten und zusätzliche Anfahrten eine angemessene Vergütung nach Stunden- oder Pauschalsätzen verlangen.
7. Gefahrstellen, Statik und Leitungen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Bohr- und Schneidarbeiten auf statisch relevante Bauteile, Bewehrungen, Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Daten) sowie andere Gefahrstellen hinzuweisen und verfügbare Unterlagen (Pläne etc.) zur Verfügung zu stellen.
(2) Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber unvollständige oder falsche Angaben zu Leitungen, Bewehrung oder statischen Gegebenheiten gemacht hat bzw. erforderliche Informationen nicht zur Verfügung gestellt wurden, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
(3) Eine Haftung für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Abnahme
(1) Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des BGB, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausführung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Die Abnahme kann durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls, durch Zahlung der Rechnung oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Nutzung der Leistung) erfolgen.
10. Stornierung und Terminverschiebung
(1) Sagt der Auftraggeber einen bereits verbindlich vereinbarten Termin kurzfristig ab oder verschiebt ihn weniger als 24 Stunden vor Ausführungsbeginn, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ausfallersatz in Rechnung zu stellen, der sich am Mindestauftragswert und den bereits entstandenen Kosten orientiert.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Vertrag als Fernabsatzvertrag (z. B. per Telefon, E-Mail, Online-Anfrage) zustande, stehen ihm die gesetzlichen Widerrufsrechte zu.
(2) Über das Bestehen, den Umfang und die Ausübung eines Widerrufsrechts informiert der Auftragnehmer den Verbraucher gesondert in einer Widerrufsbelehrung.
12. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer wichtig. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers geregelt.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.